freiwilligenarbeit
Freiwilligenarbeit wird im deutschsprachigen Raum so definiert:
Freiwilligenarbeit ist unentgeltliches aktives zeitliches Engagement für Dritte, das im öffentlichen oder halböffentlichen Raum organisiert wird.
Dies bedeutet, dass:
- Freiwillige sich aus freiem Willen engagieren. Dies schliesst alle Aufgaben innerhalb von Erwerbsarbeit aus
- freiwillige Verpflichtungen selbst gewählt sind. Die Freiwilligen bestimmen Art und Umfang der Aufgaben mit und können die getroffenen Vereinbarungen jederzeit verändern
- die Einsätze von Freiwilligen an keinen rechtlich verbindlichen Arbeitsvertrag gebunden sind
- Arbeitszeit und –leistung der Freiwilligen nicht entlöhnt sind
- Freiwilligenarbeit einen erkennbaren Nutzen für andere hat und somit der eigene Nutzen nicht im Vordergrund steht
- Freiwilligenarbeit im öffentlichen oder halböffentlichen Raum organisiert ist, z. B. in einer Organisation, einer Kirche oder in nachbarschaftlichen Netzwerken.
